Mehrschichtparkett

Mehrschichtparkett – DIN / EN - 13489

Mehrschichtparkett besteht aus einer Massivholz-Nutzschicht und einer Trägerschicht aus einer oder mehreren miteinander verleimten Lagen aus Holz- oder Holzwerkstoffen.

Das heutige Mehrschicht-Parkett wurde früher gemäß DIN 280 Teil 5 als „Fertigparkett“ bezeichnet und ist heute DIN / EN 13 489 „Holzfußböden; Mehrschicht-Parkettelemente“ genormt.

Man unterscheidet 2-Schicht-Parkett, das als Einzelstab verklebt werden muss und 3-Schicht Parkett zur schwimmenden Verlegung (kein fester Verbund zum Untergrund).

  • 3-Schicht Parkett
  • 3-Schicht Parkett

3-Schicht Parkett

Kurzbeschreibung:

Dreischicht Parkett besteht aus Elementen - je nach Hersteller ca. 140 - 300 mm breit, 1800-2400 mm lang - (Sonderausführungen bis 5,50 Meter möglich ) und 13-15 mm dick.

Die Nutzschicht besteht beim Schiffsboden aus meist drei nebeneinander liegenden Stäben und bei der Landhausdiele aus einem Blatt.

Zur späteren Renovierung sollte sie mindestens 3 mm betragen. Die Elemente werden schwimmend - also ohne festen Verbund - verlegt, können aber auch verklebt werden.  3-Schicht Parkettelemente werden gerne bei der Renovierung im Altbau und in Mietwohnungen eingesetzt.

Eignung bei folgenden Untergründen:

  • Auf Estrich: sehr gut geeignet
  • Auf Heizestrich (Warmwasserfußbodenheizung): bitte lassen Sie sich von uns beraten
  • Andere Untergründe auf Anfrage

Verlegung:

schwimmend, Verklebung besser 

Holzarten:

ist in fast allen Holzarten erhältlich

Muster:

unregelmäßiger Verband oder Landhausdiele

Oberfläche:

meist ab Werk fertig lackiert oder geölt

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